Lektionen
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Navi: Hauptseite→Lektionen→Lernfeld 6→Regeln der Namensgebung Regeln der NamensgebungDies ist ein übergreifendes Thema, welches gleich mehrere Bereiche betrifft:
Immer wieder mal höre ich von Kursteilnehmern den Satz: Es spielt aber keine Rolle, ob es gerade im aktuellen Fall mal funktioniert, wenn man einen nicht erlaubten Namen verwendet. Vielmehr soll durch bestimmte Regeln verhindert werden, dass an späterer Stelle unerwartete Fehler oder seltsame Verhaltensweisen eines Programmes auftreten. Ein häufig vorkommendes Beispiel Wenn man in einer Datenbanktabelle der Spalte mit der Straßenangabe auch den Titel "Straße" gibt, dann mag das in einigen Datenbanksystemen (z.B. MS Access) funktionieren. Will man aber später einen Export der Daten in eine MySQL-Webdatenbank durchführen, kann es unerwartet zu Fehlermeldungen kommen, weil das Sonderzeichen "ß" dort nicht erlaubt ist. Hinweis: Auch die IHK achtet in der schriftlichen Prüfung auf die korrekte Namensgebung und zieht bei Nichteinhaltung unter Umständen Punkte ab! Um immer auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich die konsequente Einhaltung der nachfolgenden Regeln:
Weiterhin sollten immer auch spezifische Abweichungen recherchiert werden. So ist zum Beispiel der Unterstrich in einem DNS-Hostnamen nicht zulässig. Reservierte WörterWelche Wörter als "reservierte Wörter" gelten, kann ich hier nicht auflisten. Denn das kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Dass man in einer Datenbank eine Tabelle nicht "SELECT" nennen sollte, ist vielleicht noch nachvollziehbar. Denn dabei handelt es sich um ein sogenanntes "Statement-Schlüsselwort" der Abfragesprache SQL, die in Datenbanken verwendet wird. Je nach eingesetzter Sprache (manchmal werden auch mehrere Sprachen in Kombination verwendet) können auch völlig unscheinbare Wörter tabu sein. Als Beispiel möchte ich ein JavaScript-Programm nennen, das ich vor einigen Jahren mal schrieb. Ich benötigte zwei Variablen, die einen Start- und einen Endwert speichern sollten. Ich nannte sie entsprechend "start" und "ende". Um keine Probleme mit reservierten Wörtern zu bekommen, habe ich mir die Vergabe von deutschen Wörtern als Namen angewöhnt. Dummerweise dachte ich nicht daran, dass das Wort "start" auch in der englischen Sprache existiert. Und in JavaScript ist es tatsächlich ein reserviertes Wort. In Folge startete das Programm nicht. Und es gab auch keine Meldung zum Grund dafür. Erst nach einer langwierigen Suche kam ich darauf und benannte die Variable "start" in "anfang" um. Ab da lief das Programm tadellos. Um dieses Problem zu umgehen, könnte man auch mit einem Präfix arbeiten. Das heißt, man beginnt den Variablennamen zum Beispiel immer mit "var_" vorweg. Zulässige NamenslängeEs gibt noch eine ältere Regel, die aber heute nicht mehr beachtet werden muss:
Wer heute eine alte Festplatte findet und diese - sofern noch lesbar - durchstöbert, kann auf Dateinamen nach folgendem Muster stoßen: Unter früheren Windows-Systemen waren für einen Dateinamen maximal acht Zeichen vorgesehen. Wählte man einen längeren Namen, z.B. "URLAUBSFOTO" (damals wurden Dateinamen von einigen Programmen generell groß geschrieben), dann hat Windows den Namen spätestens nach dem sechsten Zeichen automatisch abgekürzt und eine Tilde (~) sowie eine Durchnummerierung hinzugefügt. Auch wenn die Namenslänge heute nicht mehr auf acht Zeichen beschränkt ist, sollte man es damit nicht übertreiben. Kurze und aussagekräftige Namen sind immer noch die beste Lösung. Besonderheit DateiendungIn dem Zusammenhang sollte auch gleich erwähnt werden, dass in den ersten Windows-Versionen maximal drei Zeichen für die Dateiendung erlaubt waren. Erst spätere Windows-Versionen gingen dazu über, auch längere Endungen zu erlauben. Bei Linux war das schon früher möglich. Das ist auch der Grund, weshalb es heute für manche Dateitypen zwei mögliche Endungen gibt; eine mit drei und eine mit mehr Zeichen. Hier ein paar Beispiele:
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